BISHERIGE SATZUNG DES TVD | VORSCHLAG FÜR ZUKÜNFTIGE SATZUNG DES TVD |
![]()
|
Satzung des Turnverein 1892 Differten e.V.
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Turnverein 1892 Differten e.V. und hat seinen Sitz in 66787 Wadgassen. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarlouis unter der Registernummer Vereinsregister 799 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Ausübung und Förderung des Sports in all seinen Ausprägungen und Formen sowie der Jugendarbeit. Die Vereinszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) planmäßige Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, b) die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, Wettkämpfen und Kursen, c) die Schulung der Mitarbeiter des Vereins, d) Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen bzw. -Geräten sowie des Vereinsheims.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Organe des Vereins 1. Die Mitgliederversammlung Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie findet einmal jährlich statt und wird im Amtsblatt der Gemeinde Wadgassen sowie auf der Webseite des Vereins unter www.tvdifferten.de mit Angabe der Tagesordnung bekannt gemacht. Die Bekanntmachung muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung erfolgen. Jedes Mitglied kann bis zu 5 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung stellen. Zusätzlich kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dieses verlangen. Ladungsfrist und Form der Einberufung sind wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung zu Beginn der Sitzung geändert werden. Dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Alle Mitglieder über 14 Jahre haben aktives Stimm- und Wahlrecht. Die Mitgliederversammlung nimmt die Rechenschaftsberichte des Vorstandes, den Kassenprüfbericht sowie das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung entgegen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende des Vereins zwei Stimmen. Die Mitgliederversammlung stimmt über die Entlastung des Vorstands ab, wählt den neuen Vorstand und die beiden Kassenprüfer. Beschlüsse werden vom Schriftführer oder einem anderen Vorstandsmitglied protokolliert und nach gemeinsamer Kontrolle von Vorsitzender/m und Schriftführer*in unterschrieben. 2. Der Vorstand Zum geschäftsführenden Vorstand gehören Vorsitzende/r, Kassenwart*in, Organisationsleiter*in Sport und Schriftführer*in. Der Turnverein Differten wird durch seine(n) Vorsitzende(n) in Einzelvertretung gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des BGB vertreten. Der geschäftsführende Vorstand führt alle Geschäfte des Vereins. Falls ein Vorstandsmitglied an der Ausführung der Geschäfte verhindert ist, berufen die übrigen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands eine/n kommissarische/n Vertreter*in aus dem geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand muss durch voll geschäftsfähige Mitglieder besetzt werden. Die Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands erfolgt in einem 3-Jahreszyklus. Die Wiederwahl von Personen in den geschäftsführenden Vorstand ist möglich. Über alle im vergangenen Geschäftsjahr getätigten Geschäfte und auftretenden Probleme wird die Mitgliederversammlung informiert. Das gleiche gilt für absehbare Aktivitäten im neuen Geschäftsjahr. 3. Die Kassenprüfer Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt. Diese dürfen keine Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sein. Sie prüfen die Richtigkeit in der Vereinskassenführung und unterrichten die ordentliche Mitgliederversammlung über das Ergebnis. Die Kassenprüfer werden auf 3 Jahre gewählt.
§4 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Verein ist für jeden möglich und wird durch Ausfüllen des Antragsformulars und dessen Abgabe beim geschäftsführenden Vorstand beantragt. Bei Antragstellung verpflichtet sich das Mitglied, die Satzung des Vereins zu beachten und die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Ehrenmitgliedschaft wird laut Ehrenordnung erteilt. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Vereinsaustritt ist dem Vorstand bzw. einem Übungsleiter mitzuteilen. Die Kündigung muss schriftlich drei Wochen vor Quartalsende erfolgen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Gründe eines Ausschlusses sind die grobe Verletzung der Sportdisziplin, des Vereinsansehens oder der Vereinsinteressen, die Nichtzahlung des Beitrages länger als ein Jahr sowie die wiederholte Nichtbeachtung von Anweisungen des Vorstands oder der Übungsleiter*innen. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat das Recht, gegen den Ausschluss beim Vorstand Einspruch zu erheben. Falls der Vorstand seine Entscheidung nochmals bestätigt, dieselbe aber von der oder dem Ausgeschlossenen nicht anerkannt wird, ist die endgültige Entscheidung bis zur nächsten Mitgliederversammlung auszusetzen. Dort entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss. Die dann getroffene Entscheidung ist endgültig.
§5 Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied hat seinen Beitrag zu bezahlen. Jedes Mitglied hat mit dem Inventar und den Sportstätten pfleglich umzugehen. Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren, soweit diese für die Mitgliedschaft im Verein relevant sind. Dazu gehören insbesondere Anschriftenänderungen, Änderung der Bankverbindung, persönliche Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind (z.B. Familienmitgliedschaft bei Ehescheidung). Die Arbeit des Vereins erfordert die aktive Mitarbeit aller Mitglieder.
§6 Satzungsänderungen Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Bekanntmachung der Versammlung muss auf die vorgesehene Satzungsänderung in den einzelnen Punkten aufmerksam gemacht werden. Für den Beschluss der Satzungsänderung sind mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen notwendig.
§ 7 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur von einer speziell dafür einberufenen Versammlung durch Mehrheitsbeschluss vorgenommen werden. In dieser Versammlung muss mindestens drei Viertel der ordentlichen Vereinsmitglieder anwesend sein. Wird dies nicht erreicht, ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere MV einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. Für den Beschluss zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Auflösung des Vereins steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Saarländischen Turnerbund, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 8 Gültigkeit der Satzung Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 15.05.2025 beschlossen. Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die bisherigen Satzungen des Vereins treten mit der Eintragung dieser Satzung außer Kraft.
§ 9 Datenschutz und Datenverarbeitung im Verein Hiermit informiert der Turnverein 1892 Differten e.V. über die Nutzung und Verarbeitung der angegebenen bzw. angeforderten personenbezogenen Daten der Mitglieder. Transparenz des Handelns gegenüber den Mitgliedern und der Schutz der persönlichen Daten sind sehr wichtig. Mit den folgenden Informationen kommt der Verein den Verpflichtungen im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung nach: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Turnverein 1892 Differten e.V., 66787 Wadgassen. Damit der Verein die Mitgliedschaft verwalten kann, verarbeitet dieser auf Rechtsgrundlage Ihrer Mitgliedschaft bei uns nach DSGVO, Art. 6 Abs. 1 b folgende der angegebenen persönlichen Daten. Fehlende Angaben zu personenbezogenen Daten können zur Ablehnung der Aufnahme in den Verein führen. · Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Spartenzugehörigkeit, Eintrittsdatum in den Verein zum Zweck der Umsetzung satzungsgemäßer Aufgaben und Zielsetzungen des Vereins (Einladungen, Information, Ehrungen, Planungen) · Bankdaten zum Zweck der Erhebung und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge; Weitergabe von Geschlecht, Geburtsdatum und Spartenzugehörigkeit (ohne Name, Adresse, also anonym) zum Zweck der Bestandserhebung an den Deutschen Turnerbund aufgrund der Zugehörigkeit des Turnvereins zum Saarländischen Turnerbund. Dauer der Speicherung: Diese Daten werden vom Verein für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Danach speichern wir Namen, Anschrift sowie Geburtsdatum und die Daten zur Beitragszahlung im Rahmen der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen, jedoch nur so lange wie gesetzlich vorgeschrieben. · die Einwilligung (auch einzelner Punkte) jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in der Zeit vor dem Widerruf wird durch diesen nicht rückwirkend beseitigt. Der Widerruf ist an den Vorstand zu richten. · auf Auskunft über die sie betreffenden, vom Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Auch können Mitglieder dem Vorstand mitteilen, wenn sie die Verarbeitung von Daten einschränken möchten. · der weiteren Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann formlos an den Vorstand oder ggf. den Datenschutzbeauftragten in schriftlicher Form gesendet werden. · vom Verein auf Nachfrage die über sie beim Verein gespeicherten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder dass der Verein die Daten an einen anderen Verantwortlichen übermittelt. Für den Fall, dass Mitglieder die Ansicht vertreten, dass die Verwendung der Daten rechtswidrig erfolgt ist, haben diese nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In unserem Fall bei dem unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland unter Die Nicht-Bereitstellung von Daten mit Ausnahme der Angabe von Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und Bankdaten hat keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft oder auf die Rechte als Mitglied im Verein. Auskunft, Löschung, Sperrung Mitglieder haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Wadgassen, 15.05.2025 Unterschriften des geschäftsführenden Vorstandes |